Martin Wabl                              Fürstenfeld, am 28. Juni 2011



Offener Brief an Frau Landesrätin Edlinger-Ploder



Werte Frau Landesrätin,

Als politisch Verantwortliche für die steirischen Krankenanstalten weise ich Sie darauf hin, dass die steirischen Krankenhäuser auch in der Vorsorge einen wichtigen Dienst leisten.

So wird im LKH Feldbach seit vielen Jahren bei Männern der PSA Wert automatisch bestimmt, wodurch Prostatakrebserkrankungen frühzeitig
erkannt werden können (Prostatakrebs ist die häufigste Krebsart bei Männern).
Diese Vorsorge wird jedoch nicht in allen Krankenhäusern vorgenommen.
Nunmehr ist offensichtlich im Zuge der Einsparungen auch die Abschaffung dieser unerlässlichen Maßnahme steiermarkweit geplant.
Eine Untersuchung kostet 5 Euro, die Behandlung einer Krebserkrankung ein vielfaches, abgesehen vom menschlichen Leid.

Ich ersuche Sie daher dringend, dafür Sorge zu tragen dass in Hinkunft diese Vorsorgeuntersuchung in den steirischen Krankenhäusern flächendeckend aufrechterhalten wird, zum Segen der Steirer.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Wabl

Wege zur Gerechtigkeit Juni 2011 Südostjournal

Wege zur Gerechtigkeit

Politik gestaltet ganz wesentlich
unser Leben.

Leider ist das Ansehen der Politik
und der handelnden Personen in
der letzten Zeit auch in
Österreich gesunken.

Zweifellos hängt dieser Ansehens-
verlust mit den Skandalen
zusammen,  die den Eindruck
erwecken, dass auch dort die
meisten um ihres Vorteiles Willen
handeln und Ehrlichkeit, Anständigkeit
und Wahrhaftigkeit nicht unbedingt
gefragt sind.

Die Affären rund um Grasser und Co. sowie Strasser sprechen Bände.

Dazu kommt, dass die Justiz bei der Aufdeckung der zahlreichen
Skandale ungemein viel Zeit braucht und der Eindruck des
Verschleppens und Vertuschens entsteht.

Zusätzlich stellt sich die Frage,welche Kriterien bei der Auswahl
von PolitikerInnen maßgeblich sind.

So kenne ich persönlich die Ex-Abgeordnete und Rechtsanwältin
Hella Ranner, die zurücktreten musste, aus meiner Tätigkeit
als Richter.

Hat von ihrer wirtschaftlichen Situation niemand gewusst?
Ein besonderer Aspekt liegt auch darin, dass die genannte
Abgeordnete zusätzlich zu 6.000 Euro Gehalt, 4.000 Euro Spesen
und 290 Euro Tagsatz noch eine Witwenpension von 2.100 Euro 
als zweite Frau eines verstorbenen Richters, mit dem sie wenige
Jahre kinderlos verheiratet war, bezieht.

Diese gesetzliche Regelung wirft auf unser Pensionssystem ein besonders schlechtes Licht, wenn man bedenkt, dass Mütter mit mehreren Kindern oft
mit einer bescheidenen Pension das Auslangen finden müssen.

Wo bleibt dabei die Gerechtigkeit?




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Lesung bei Ulreich 15.April 2011

Lesung Wabl - Landl am 15. April 2011 in der Thermen- Konditorei Ulreich in Fürstenfeld

Druckfrisch Artikel im April 2011

Der unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark hat nach langen Monaten jetzt entschieden.
Der Berufung des ehemaligen Richters Dr. Martin Wabl gegen ein Straferkenntnis nach dem er eine rechtsfreundliche Vertretung gewerbsmäßig ausübe, wurde Folge gegeben.

Dieses Straferkenntnis wurde nun behoben und das Verfahren eingestellt.
Dem langen Verfahren ging eine Anzeige der Rechtsanwaltskammer im September 2009 voraus, in der Wabl vorgeworfen wurde, berufsmäßige Parteienvertretung auszuüben, was ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten sei.
Dagegen wehrte siche der pensionierte Richter mit der Begründung, er vertrete Menschen die juristischen oder sozialen Beistand brauchen und sich keine Anwalt leisten können unentgeltlich.

"Ab und zu ein paar Eier und ein Liter Milch sind mein Lohn", begründet Wabl in seiner Verteidigung.
Das sahen wohkl auch die Richter so.
Der Urteilsspruch lautete in kurzen Auszügen wie folgt:
" Der Berufswerber ist Pensionist, er betreibt kein Gewerbe.
Er verlangt weder Honorar , nicht einmal den Ersatz der Barauslagen.

Eine Entgeltlichkeit der Leistungen kann nicht erkannt werden.
Der Berufungswerber handelt aus humanitärem Antrieb.
Es muß daher promovierten Personen vor Gericht  möglich sein, andere Personen vor Behörden und Gerichten zu vertreten," ist dort zu lesen.

Diesen Erfolg auf höchster Instanz sieht Wabl als besonderen Auftrag, sich mit ganzer Kraft  für sozial schwächere Menschen einzusetzten, und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Aktzeptieren wird diese Entscheidung auch die Rechtsanwaltskammer.
Sie wird die Möglichkeit der Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof anzurufen nicht wahrnehmen, berichtet Kammerpräsidentin Gabriele Krenn:
" Der Unabhängige Verwaltungssenat ist zu dem Egebnis gekommen, dass es hier keinerlei Gegenleistungen gegeben hat, auch nicht auf Umwegen, und das werden wir selbstverständlich akzepieren."

Bescheid -03-2011

Auszug aus UVS
Unabhängiger Verwaltungssenat für die Steiermark
GZ.UVS 30.10-22/2010-10 Graz, 29. März 2011
Ggst.:  Dr. Martin Wabl, 8280 Fürstenfeld
Übertretung der RAO- Berufung

 PDF Bescheid Spruch

Der unabhängige Verwaltungsenat für die Steiermark hat durch  das Senatsmitglied Dr. Karin Clement über die Berufung des Herrn Dr. Martin Wabl, (...), gegen das Straferkenntnis der  B.H. Fürstenfeld vom 25.02.2010  GZ: 15.1 4914/ 2009 , wie folgt entschieden:

Gemäß § 66 Abs 4 Allgem. Verwaltungsverfahrensgestzt 1991 in Verbindung mit § 24 Verwaltungssatrfgesetz 1991 wird der Berufung Folge gegeben,
das Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß §45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt

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Auszug aus dem Bescheid

Seite. 5:

…Der Berufwerber ist Pensionist, er betreibt kein Gewerbe

Der Berufungswerber verlangt weder ein Honorar, ja nicht einmal den Ersatz von Barauslagen.
Eine Entgeltlichkeit der Leistungen des Berufungswerbers kann nicht erkannt werden, der
Berufungswerber bezieht eine ausreichend hohe Pension , um seinen Lebensunterhalt zu be-

streiten und hat sich aus dem Beweisverfahren , aber auch aus dem vorgelegten Artikel im erstinstanzlichen Verfahren und den Angaben der Zeugin mag. Penz ergeben, dass der Berufungswerber aus humanitärem Antrieb handelt.

Verschiedene Materiengesetze , wie auch das AVG oder das Arbeitssozialgerichtsgesetz, sehen auch eigenberechtigte natürliche Personen als Vertreter vor, wobei § 10 Abs 1 AVG ausdrücklich für berufsmäßige Parteienvertreter den urkundlichen Nachweis der erteilten Vollmacht durch formlose Berufung darauf erlässt.
Das Gesetz unterscheidet daher deutlich zwischen berufsmäßigen Parteienvertretern und anderen natürlichen Personen, wobei explizit in diesen Gesetzten nicht ausgeführt wird, dass diese Personen keine juristische Ausbildung haben dürfen.

Es muss also daher auch promovierten Juristen möglich sein, andere Personen vor Behörden ,
Gerichten, oder auch nur im Schriftverkehr in Rechtsangelegenheiten zu vertreten ( es handelt sich wohl immer um Rechtsangelegenheiten bei den Verwaltungsverfahren oder Zivilverfahren )
Die Diktion allein, dass „rechtsfreundlich vertreten werde“ ersetzt mit Sicherheit nicht das Erfordernis der Berufsmäßigkeit.

Da damit noch keine Gewinnerzeilungsabsicht vorliegt, liegt auch keine gewerbsmäßige Parteienvertretung vor, sodass der dem Berufungswerber zur Last gelegte Tatbestand durch diesen nicht gesetzt wurde und daher spruchgemäß zu entscheiden war.




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Update Montag, 28.03.2011

Bitte Clicken Sie sich durch die Fotostrecke bei

der "Kleinen Zeitung":

Dr. Martin Wabl

beim

 Fastensuppe -Essen in Loipersdorf 

und:

 Familienfasttag Fürstenfeld

 

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Leserbrief Josef Plaschg

Datum: 10.03.2011

Herrn
Dr. Martin Wabl

Betrifft: Wege zur Gerechtigkeit (Im Südostjournal gelesen.)

Hr. Wabl aufrichtigen Dank für diesen treffenden Beitrag.
Das ist die derzeitige Gerechtigkeit in unserem Land.

Die "Einen" schuften ihr Leben lang, müssen den Kopf unter
dem Arm hertragen und dann weiß man noch immer eine Ausrede für die bescheidene Pension.

Die "Anderen" bekommen oder haben ein Privileg und werden mit über 40 Jahren in Pension geschickt (Postlerabbau) oder ÖBB Leute.

Das so etwas einen gewissen Unmut erzeugt ist es klar, wird aber von den Parteien einfach negiert.

Erzeugt aber großen Unmut.
Alle unsere lieben Parteien haben nur eines im Sinn: Ihre Mitglieder auf entsprechende Positionen zu hieven und luxuriös zu versorgen.

Der letzte Fall der Roten ist der Fall Müller.
Er hat sich beim Joaneum so verdient gemacht dass er diese riesige Pension bekommt.

(Vertrag ist Vertrag ohne jede Rücksicht aiuf Vernunft und Realität)
Sein Posten war so wichtig dass er nach seinen Abfang einfach eingespart wurde.
Da fragt man sich---es kann sich nur um einen künstlich geschaffenen Posten gehandelt haben, ansonsten wäre er nicht einsparbar.

Wenn unsere Politiker und Führungskräfte in Hinkunft nicht Vernunf, Logik und Bescheidenheit vorleben, wird unser Land in ein Chaos kommen.
Weil schlechte Beispiele verderben immer die guten Sitten.

Wie viel Millionen Euro hat man schon an erfolglose und unfähige Manager ausbezahlt??
Gar nicht auszudenken.

Der Erfolgreiche soll sein Geld bekommen  und ein erfolgloser Manager ist wie ein unfähiger Arbeiter.
Solche Leute sind um billiges Geld auch noch zu teuer.

Oder denken Sie an den Wirtschftskammer Mann Hainzl der gegangen wurde.

Ich als einfacher Bürger hätte ihn nie für dumm gehalten dass er das mit seinen überteuerten PKW durchzog.

Jeder Laie wusste dass so etwas nicht geht, ab er er hat es probiert natürlich zu seinem Schaden.

Man kann es ruhig Dummheit nennen.

Die Hacklerregelung wurde für die "Hackler" sprich Schwerarbeiter geschaffen und die Beamten nutzen es.

Dummer hätte man es nie mehr machen können und der rote Gewerkschafter
vertritt es mit Krallen und Zähnen wie ein Hund seine Knochen.

Da hat der Herr Leitl Recht, wenn er sagt diese Regierung macht nur Reklame
für die FPÖ.

Gestern hat Strache ja gesagt er will nach den nächsten Wahl Kanzler sein.
Ja wenn er von der derzeitigen Regierung so massiv unterstützt wird könnte es so sein.

Ob das gscheit wäre das will ich gar nicht andenken.

Jedenfalls wenn die Politik weiterhin nur für sich und die Oberschicht arbeitet
wird das Volk nicht ruhig bleiben.

Es wäre Zeit das zu erkennen und vernünftige Prioritäten für das einfache Volk zu setzten.

Ihre Artikel Herr Dr. Wabl müssen in den Medien viel viel mehr verbreite werden

Das meint der betagte Pensionist Josef Plaschg.

Bauarbeiterpension

Südostjournal                              Fürstenfeld, 25.02.2011

Vor einigen Wochen habe ich in Graz beim Sozialgericht einen 61jährigen Bauarbeiter vertreten, der um seine Pension nach fast 40 Jahren schwerer Arbeit kämpft.

Bedauerlicherweise haben die medizinischen Gutachter erklärt, dass der Betroffene noch als Portier arbeiten könne, weshalb derzeit die Pension abgelehnt wurde. 

Beide waren  wir darüber empört, sodass ich im Zuge der Verhandlung der Richterin, den Beisitzern und den medizinischen Sachverständigen die Frage stellte, ob es gerecht sei, dass in Österreich in manchen Bereichen das Pensionsantrittsalter von knapp über 50 Jahren weit verbreitet sei und beispielsweise ein 25jähriger Serbe, der in Vorarlberg seinen Stiefsohn zu Tode geprügelt hatte, bei uns bereits eine Pension bekommt.

Diese Pension ist sogar höher als die zukünftige Pension dieses Bauarbeiters.

Auch habe ich darauf verwiesen, dass die Pension des Bauarbeiters nach fast 40jähriger schwerer Arbeit lediglich € 1.144,-- betragen werde, während die Präsidenten der österreichischen Pensionistenverbände ca. € 14.000,-- bzw. € 11.000,-- brutto erhalten und der ehemalige steirische  LH-Stellvertreter  ca. € 20.000,-- Bruttopensionen bezieht. 

Dies sind schreiende Ungerechtigkeiten, die auch die dort Anwesenden verstummen ließen.

Die Richterin erklärte lediglich, dass dies die Gesetze seien, worauf ich antwortete, dass diese Gesetze durch die Politik gestaltet wurden und dringend geändert gehören.

Neue Wege zur Gerechtigkeit in unserem Land sind daher gefordert.

Martin Wabl

 

Gegen das Bettelverbot

Das Bettelverbot ist zutiefst unchristlich.

Nach dem Grundsatz:

Wahrlich ich sage euch: Was ihr nicht getan habt einem unter diesen Geringsten, das habt ihr mir auch nicht getan.  Matthäus 25.45

Martin Wabl

Unterstützen auch Sie den Aufruf Pfarrer Puchers gegen das Bettelverbot!

 LINK zur KLEINEN ZEITUNG

 LINK zur ONLINE Petition Pfarrer Puchers

EHRENBÜRGERSCHAFT

13.Nov.2009

in der STADTHALLE Fürstenfeld

Beginn: 19.00 h

NO PROBLEM ORCHESTRA

04.02.2011

Der Vatikan

Der Vatikan und die Gerechtigkeit

So schaut es im Zentrum unserer katholischen Kirche im Vatikan mit
Gerechtigkeit und Barmherzigkeit aus.

Da werden 2 Bischöfe und zwar Paul Iby im Burgenland und Egon Kapellari
in der Steiermark in zwei aufeinanderfolgenden Jahre 75 Jahre alt und bieten dem Papst im fernen Rom ihren Rücktritt an.

Iby bekundet dabei seinen Wunsch, das 50-Jahr- Jubiläum der Diözese am 11. November, dem Tag des heiligen Martin, als noch amtierender Bischof feiern zu dürfen.

Der beliebte  Bischof wird jedoch von Rom dafür bestraft, dass er gegen Ende seiner Amtszeit für die Abschaffung des Zölibates und die Geleichberechtigung der Frau das Wort ergriffen hat, offensichtlich in großer Sorge um den Priestermangel im Burgenland.

In der Folge erfährt Iby aus den Medien, wer sein Nachfolger wird und muß noch im September abtreten.

Ganz anders in der Steiermark, wo Kapellari, ein Freund Ratzingers, romtreu jede Diskussion und Annäherung über die heißen Eisen (Zölibat, Gleichberechtigung der Frau, Wieder verheiratete Geschiedene etc.)
unter Hinweis auf die Weltkirche, die Tradition sowie das Wort Gottes, verhindert hat.

Kapellari wird nun durch eine Verlängerung um 2 Jahre besonders aufgewertet
und soll nun in 2 Jahren den Übergang schaffen und neue Akzente setzten, die er in fast 10 Jahren nicht geschafft hat.

Dazu kommt noch, dass der amtierende Bischof unserer Diözese zwar als Buchautor, Freund der Kunst und intellektueller Geist von den Medien als
Mann der Mitte gepriesen wird, anderereseits jedoch als Prediger und
Hirte in den Pfarren durch teilweise problematische Auftritte wenig Begeisterung hervorgerufen hat.

Es gelang ihm ganz selten, als guter Hirte mit seinen Worten die Herzen der Menschen zu erreichen.

Manche Pfarren waren erleichtert, wenn sein Weihbischof Franz Lackner
die Pfarre besuchte, dem es mühelos gelang, die Seelen in den Pfarrgemeinden mit menschlicher Würde anzusprechen.

Es ist zu hoffen, dass Jesus Christus nach diesen 2 Jahren uns endlich jenen Aufbruch beschert, den das Volk Gottes besonders auch in der Steiermark sehnüchtig erwartet.

Leserbrief 2011

Leserbrief  im Pfarrblatt Fürstenfeld / Februar März 2011

Jesus Christus und die Moral

Seit fast 2 Jahren sind Freunde Großeltern eines gesunden und lebhaften Buben.

Die Eltern des Buben leben seit Jahren in einer offensichtlich gelungenen Lebensgemeinschaft und bemühen sich, gute Eltern für ihr Kind zu sein
und dabei eine ehrliche und dauerhafte Partnerschaft zu leben.

Nach der Lehre unserer katholischen Kirche ist ihr Kind ein Kind der Sünde, und sie leben mangels christlicher Ehe in dauerhafter Sünde, obwohl sie sich in Liebe verbunden fühlen.

Die Tochter eines Bekannten lädt noch mehr Schuld auf sich.

Sie hat nämlich nur bürgerlich eine geschiedenen Mann geheiratet, hat mit diesem zwei reizenden Kinder, und diese ihre erste Ehe und die zweite Ehe des Mannes 
gelingt  allem Anschein nach , so dass man auch bei ihnen von einer glücklichen Ehe und Partnerschaft sprechen kann.

Dennoch sind auch ihre Kinder so genannte Kinder der Sünde und dürfen als wiederverheiratete Geschiedenen nach den Gesetzen der Kirche nicht einmal die Kommunion empfangen, wohl aber Kirchenbeitrag  zahlen.

Diese beiden Beispiele, stellvertretend für viele Tausende zeigen dramatisch auf, wie weit sich unsere Amtskirche von den Lebensvorstellungen  und Lebensmodellen der Menschen, insbesondere auch der Jugend schon entfernt hat.

Ich persönlich bin überzeugt davon, dass die christliche Frohbotschaft Halt und Segen bedeuten kann.

Doch für diese Menschen mit der geschilderten Lebensgestaltung ist der Blick auf Jesus Christus durch unbarmherzige und lebensfremde Moralvorstellungen mehr als verstellt.

Wenn die Verantwortlichen unserer Kirche diese Menschen und insbesondere die Jugend wieder gewinnen  wollen, dann müssen sie sich endlich davon  verabschieden und in Barmherzigkeit und Liebe für eine menschliche Ehe- und Sexualmoral, damit zusammenhängend für die Gleichstellung der Frau und schließlich für die Abschaffung des Pflichtzölibats sorgen, um endlich  wieder Glaubwürdigkeit zu erlangen.

Andernfalls werden die achtzigtausend Austritte in diesem Jahr erst ein Anfang sein im Vergleich zu den Loslösungen, die bei den nächsten Generationen schon Platz gegriffen haben.

Jesus Christus hat auf die Frage nach den wichtigsten Gesetzen geantwortet, dass es nur zwei wichtige Gesetzt gibt: die Nächstenliebe und die Gottesliebe.
Dies sollten seine Nachfolger beherzigen, zum Segen der Menschen und der ganzen Welt

Martin Wabl

DER FÜRSTENFELDER

Antwort auf den Artikel zur zweiten Ausgabe der Zeitung "Der Fürstenfelder":

Erstens bin ich einen Weg gegangen. als ich im 78' er Jahr zur SPÖ ging, damals gab es noch keine Grünen. Als ich 1994 zu den Grünen gewechselt bin, war mit ein Grund dafür, daß mein Bruder auch bei den Grünen gewesen ist, und daß in der Sozialdemokratie der Umweltgedanke zu kurz kam. Als ich Pfingsten 2010 als praktizierender Christ zur Christlichen Partei gegangen bin, hat diese Partei erst seit 2007 bestanden.

Zusammenfassend kann man sagen, daß ich einen Weg ohne Rücksicht auf Vorteile gegangen bin, der nicht opportunistisch war, da ich immer von vorn begonnen habe. Mein Vorbild ist Gustav Heinemann der praktizierender Christ war (evangelisch) und Jurist und Politiker in jungen Jahren Mitglied der CDU.

Er hat dann die deutsche Volkspartei gegründet und ist dann mit der deutschen Volkspartei gemeinsam mit Johannes Rau zur SPD gegangen. Er  war dann Justizminister und erster sozialdemokratischer Bundespräsident, über alle Partei- und Konfessions- Grenzen hinweg  geschätzter christlicher Politiker!

 

Martin Wabl